Der Volksfreund berichtet über den Fall I., den wir bereits in unserem letzten Zwischenbericht zu sexuellem Missbrauch in der Amtszeit von Hermann Josef Spital (1981-2001) thematisiert haben.

Im Falle von I. – dessen Namen wir aufgrund der Persönlichkeitsrechte nicht nennen – zeigt sich eine Praxis der Vertuschung sexualisierter Gewalt. Denn I. hatte bereits im Erzbistum Paderborn mindestens sieben junge Mädchen sexuell missbraucht, weswegen gegen ihn ermittelt wurde. Diese Ermittlungen mündeten in einem Strafverfahren, das ihn zu zehn Monaten Freiheitsentzug (auf Bewährung ausgesetzt) und einer Geldstrafe von 5.000 DM verurteilte. Obwohl dem Erzbistum Paderborn und auch dem Orden des Geistlichen dieses Verfahren bekannt war, versetzte man I. ins Bistum Trier.

Dort übernahm er eine Pfarrverwaltung in der Eifel und wenig später auch den Religionsunterricht an der örtlichen Grund- und Hauptschule. Dies zeugt nicht nur von der Ignoranz der laufenden Ermittlungen. Auch der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe und die damit verbundenen Schädigungen für die Betroffenen scheinen den Verantwortlichen nicht bewusst gewesen zu sein. Dieser leichtfertige Umgang führte dazu, dass mindestens vier weitere Mädchen im Bistum Trier von Übergriffen betroffen waren.

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